Vorsorge Muttermalkontrolle ab 1. November kostenpflichtig
Sg Patient/in,
Wir möchten Sie über folgendes informieren:
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien informiert, dass die Vorsorge-Muttermalkontrolle des gesamten Hautorgans im Rahmen der Kuriensitzung am 16. September 2026 als Privatleistung zu einem Honorar in Höhe von EUR 90,-/ Kinder bis 18 Jahre 45,- beschlossen wurde. Hiermit wird die bereits in Niederösterreich bestehende Regelung aufgegriffen und werden die fachlichen Guidelines der ÖGDV zur Hautkrebsvorsorge und Früherkennung berücksichtigt.
Abgrenzung zum Honorarkatalog: Im derzeit geltenden Honorarkatalog ist lediglich die Auflichtuntersuchung als entsprechende Leistung angeführt. Für die darüberhinausgehende, systematische Ganzkörper-Muttermalkontrolle im Rahmen der Vorsorge besteht derzeit keine eigene Position im Honorarkatalog. Wie die ÖGK hier selbst festhält, wird die Untersuchung mit Auflichtmikroskop bei Menschen übernommen,
• denen bereits ein bösartiges Melanom bzw. ein invasives Plattenepithelkarzinom entfernt wurde innerhalb des Nachsorgezeitraums (10 Jahre nach Entnahme), je nach Tumorstadium alle 3 bis 12 Monate
• unter Immunsuppression nach Organtransplantation alle 12 Monate oder
• bei denen die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt einen konkreten Krankheitsverdacht unter genauer Angabe der Hautveränderung feststellt.
Andere dermatologische Anliegen werden, wie gewohnt mit der Kassa abgerechnet.
Bitte um Ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Hautpraxis
Dr. Herzog Nicole
