COVID-Schutzmaßnahmenverordnung der Ärztekammer Wien:
Gültig ab 1. Oktober 2021
➔ FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil)
Dies gilt bei Betreten durch Patient*innen, Besucher*innen und Begleitpersonen. (Bei Untersuchungen, die dies erfordern, kann die Maske abgenommen werden.)
➔ 3G-Nachweis
Geimpft, Genesen oder Getestet
Dies gilt bei Betreten durch Patient*innen, Besucher*innen und Begleitpersonen.
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